TPS - TRANSLATION AND PUBLICATION SUPPORT PROGRAMME buchstabe
23 JÄNNER 2015

TPS - TRANSLATION AND PUBLICATION SUPPORT PROGRAMME

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Das Rumänische Kulturinstitut (ICR) wurde 2003 zum Zweck der internationalen Förderung der rumänischen Literatur und Kultur gegründet.

Das Rumänische Kulturinstitut (ICR) umfasst ein Netzwerk von 17 Zweigstellen, die in 16 Ländern tätig sind und deren Funktion es ist, unter der Leitung der Bukarester Zentralstelle das breite Publikum über die rumänische Sprache, Kultur und Literatur zu informieren.

Der Etat des Rumänischen Kulturinstituts setzt sich zusammen aus Staatsausgaben, Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit sowie aus Beiträgen von Sponsoren und Partnern. 

Das Nationale Buchzentrum wurde 2007 als Abteilung des Rumänischen Kulturinstituts gegründet. Es unterstützt die Übersetzung und Förderung der rumänischen Literatur im Rahmen der Förderprogramme TPS (Translation and Publication Support Programme), Publishing Romania und des Stipendienprogramms für Berufsübersetzer und Übersetzernachwuchs. Das Nationale Buchzentrum koordiniert die Teilnahme rumänischer Verlage und Autoren an internationalen Buchmessen, veranstaltet Treffen mit Verlegern aus verschiedenen Spracharealen, mit Autoren und Übersetzern, und fördert die Auslandsauftritte rumänischer Schriftsteller. 

 

TPS - TRANSLATION AND PUBLICATION SUPPORT PROGRAMME

Das 2006 ins Leben gerufene Programm zur Förderung der Veröffentlichung rumänischer Autoren¹ in ausländischen Verlagen (TPS) zielt darauf ab, den Zugang des fremdsprachigen Publikums zur rumänischen Kultur² zu ermöglichen und die Anwesenheit rumänischer Autorinnen und Autoren auf dem internationalen Buchmarkt zu unterstützen, indem es hauptsächlich Übersetzungs- und ggfs. Produktionskosten erstattet. 

TPS fördert die Übersetzung und Veröffentlichung in ausländischen Verlagen von relevanten fiktionalen und nichtfiktionalen Werken rumänischer Autoren im Bereich der Literatur, Kunst, Human- und Sozialwissenschaften. 

Zweck:

• die Förderung des interkulturellen Dialogs und die Verbreitung der rumänischen Kultur und Zivilisation;

• die Unterstützung der Übersetzung von hervorragenden rumänischen Werken auf europäischer und internationaler Ebene. 

Berücksichtigt werden im Rahmen des TPS nur Förderanträge, die von im Ausland registrierten (privaten oder staatlichen) Verlagen eingereicht werden.

 

Förderfähige Kosten

Gefördert werden können bis zu 100% der Übersetzungskosten (jedoch nicht über einen Gesamtbetrag von 17.000,- EUR hinaus) und in bestimmten Fällen bis zu 50% der Druckkosten (Druck, Satz, Lektorierung, Grafik, Binderei usw.) jedoch nicht über einen Gesamtbetrag von 3.000,- EUR hinaus. Werden vom Verlag ausschließlich Produktionskostenzuschüsse beantragt, so können diese durch das TPS bis höchstens 9.000,- EUR gewährt werden. Der gesamte Förderbetrag wird je nach Erfüllungsgrad der Förderkriterien festgelegt. 

Das Rumänische Kulturinstitut (ICR) erstattet keine Beträge, die durch den Verlag vor dem Zeitpunkt der Förderantragstellung ausgezahlt worden sind. 

ICR erstattet dem Antragsteller die vertraglich festgelegten Förderbeträge erst nach Vorlegung von:

• Belegexemplaren, die im Impressum das Rumänische Kulturinstitut als Förderer nennen und das Logo des ICR abdrucken;

• Rechnungen und Bankbelege (Kontoauszüge), welche die jeweiligen Auszahlungen während der Gültigkeitsdauer des Fördervertrags nachweisen.

 

Nicht förderberechtigt durch das TPS sind:

• Werke nichtrumänischer Autoren;

• das jeweils dritte Werk eines rumänischen Autors, solange der Antragsteller bereits zwei Werke desselben Autors mittels einer TPS-Förderung publiziert hat; in einem solchen Fall kann der Verlag Fördermittel für die Publizierung von weiteren rumänischen Autoren beantragen;

• Lizenzkosten;

• akademische Schriften, wissenschaftliche Sammelbände (inklusive Akten von Kongressen, Kolloquien u. dgl.);

• Gratispublikationen;

• Zeitungen und Zeitschriften;

• Übersetzungen, die sich zum Zeitpunkt der Förderantragstellung schon im Stadium der  Rücklegung befinden;

• Reise-, Museumsführer u. dgl.;

• sonstige Kosten wie Aufwendungen, Betriebskosten, Gehälter, allgemeine Ausgaben der Verlage.

 

Förderkriterien:

• der begründbare Wert des Originalwerks;

• die verlegerische Erfahrung des Antragstellers bzw. ein sinnvoller Vermarktungsplan (Vertrieb und Werbung);

• die Erfahrung des Übersetzers;

• ein angemessenes Verhältnis zwischen der beantragten Förderung und den Gesamtkosten der Lizenzausgabe bzw. deren anvisierten Auflagenhöhe.

 

Termine und Fristen:

Für aktuelle Informationen zu den jeweiligen Einreichungsfristen und Sitzungsterminen besuchen Sie bitte unsere Website www.cennac.ro.

 

WICHTIG: Der im Antrag angegebene Erscheinungstermin der Lizenzausgabe muss mindestens 4 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist liegen.

 

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

• ein ausgefülltes Antragsformular, siehe bitte unter www.cennac.ro;

• eine Budgetkalkulation mit verbindlichen Angaben zu den Eigenleistungen des Verlegers;

• ein Kostenvoranschlag der Druckerei, falls Druckkostenzuschüsse beantragt werden;

• ein Vermarktungsplan (Vertrieb und Werbung) der Lizenzausgabe;

• ein aktueller Verlagskatalog;

• ein Prüfexemplar des Originalwerks;

• ein Lebenslauf des Übersetzers mit ausführlichen Angaben zur vorherigen Übersetzertätigkeit;

• Kopie eines rechtsgültigen Lizenzvertrags oder bei Ersterscheinungen ein Exemplar des rechtsgültigen Veröffentlichungsvertrags zwischen Autor/Autoren und Verlag;

• Kopie eines rechtsgültigen Übersetzervertrags.

 

Unvollständige Förderanträge werden nicht berücksichtigt.

Die Förderanträge und sonstigen Unterlagen sind in englischer, französischer, deutscher oder italienischer Sprache auszufüllen bzw. zu verfassen und ausschließlich per Post – es gilt das Datum des Poststempels – an folgende Adresse einzureichen:

 

RUMÄNISCHES KULTURINSTITUT

Aleea Alexandru nr. 38, Sector 1

011824 Bukarest

RUMÄNIEN

 

Kontakt:

E-mail: tps@icr.ro

www.cennac.ro

www.icr.ro

 

Endgültige Bedingungen:

Die vollständigen Förderanträge werden bearbeitet vom TPS-Ausschuss. Die Sachbearbeitung eröffnet das Finanzierungsverfahren erst nach der grundsätzlichen Bewilligung durch den Vorstand des ICR. Das Entscheidungsverfahren der TPS-Jury ist vertraulich und bedarf nicht der Rechtfertigung. Mit der vertraglichen Annahmeerklärung der Förderung verpflichtet sich der Verlag dazu, die Förderbedingungen einzuhalten, im Impressum das Rumänische Kulturinstitut als  Förderer zu nennen und das Logo des ICR abzudrucken. In diesem Sinne wird der Verlag gebeten, die visuelle Identität bzw. das Logo des ICR unter dem Stichwort Media-Ressourcen unter folgender Webadresse http://www.icr.ro/bucuresti/identitate-vizuala/ nachzuschlagen.

 

PUBLISHING ROMANIA

Das 2007 ins Leben gerufene Förderprogramm PUBLISHING ROMANIA berücksichtigt Herausgabeprojekte, welche die rumänische Kultur im Ausland fördern. Das Programm umfasst zwei Sektionen mit spezifischen Zielen und Auswahlkriterien.

 

Sektion 1. Veröffentlichung von Kunstalben und Publikationen zur rumänischen Kultur

und Zivilisation³

 

Das Förderprogramm richtet sich an ausländischen Verlagen, die Kunstalben bzw. sonstige der rumänischen Kultur und Zivilisation gewidmete Publikationen herausgeben, deren Ziel es ist, das allgemeine Interesse der ausländischen Verlagen an wertvollen rumänischen Kunstwerken zu steigern.

 

Allgemeine Förderbedingungen

Bewerber können ausländische Verlage und Kulturinstitutionen sein, die Alben bzw. Publikationen herauszugeben beabsichtigen, die der rumänischen Kultur und Zivilisation gewidmet sind und sich in einen Bereich des Kulturerbes (Geschichte, Philosophie, Kust- und Kulturgeschichte, Literaturgeschichte, Linguistik usw.) bzw. als Monographien über rumänische Autoren4 einordnen lassen. 

 

Förderfähige Kosten

Gefördert werden bis zu 75% der Kosten für die nach üblichen Tarifen errechneten Autorenund Übersetzerhonorare sowie der entsprechenden Druckkosten (Druck, Satz, Gestaltung, Grafik, Lektorierung, Papier usw.), ohne jedoch dass der Gesamtbetrag der Föderung 20.000,- EUR für Alben bzw. 10.000,- EUR für Bücher überschreitet. 

Förderfähig sind nur Projekte, die im Auswahlverfahren mindestens 60 Punkte von 100 möglichen erzielen. 

Der Förderbetrag wird im Verhältnis zum Projektbudget festgelegt, das vom Bewerber unter verbindlicher Angabe der detaillierten Kostenkalkulation vorgelegt wird.

 

Die geförderten Projekte erhalten eine einmalige Zahlung vom Rumänischen Kulturinstitut

(ICR) erst nach Vorlegung von:

• der im Förderungsvertrag genannten Anzahl an Belegexemplaren, die im Impressum das Rumänische Kulturinstitut als Förderer nennen und das Logo des ICR abdrucken. In diesem Sinne wird der Verlag gebeten, die visuelle Identität bzw. das Logo des ICR unter dem Stichwort Media- Ressourcen unter folgender Webadresse http://www.icr.ro/bucuresti/identitate-vizuala/ nachzuschlagen.

• Rechnungen und Bankbelege (Kontoauszüge), welche die jeweiligen Auszahlungen während der Gültigkeitsdauer des Fördervertrags nachweisen.

 

Das Rumänische Kulturinstitut (ICR) erstattet keine Beträge, die durch den Verlag vor dem Zeitpunkt der Förderantragstellung oder nach dem vereinbarten Erscheinungstermin ausgezahlt worden sind.

 

Nicht förderberechtigt durch PUBLISHING ROMANIA sind:

• Auflagenhöhen unter 500 Exemplare;

• verschiedensprachige Ausgaben derselben Publikation durch denselben Verlag;

• Neuausgaben oder -auflagen von bereits durch das ICR geförderten Veröffentlichungen;

• Verlage, welche die „Allgemeinen Förderbedingugen” nicht erfüllen;

• sonstige Kosten wie Aufwendungen, Betriebskosten, Gehälter, allgemeine Ausgaben der Verlage;

• Werke, die der politischen oder religiösen Parteilichkeit entspringen;

• Rassen- und Geschlechtsdiskriminierung bzw. menschenrechtsverletzende Überzeugungen verbreitende Werke.

 

Dem Auswahlverfahren liegen folgende Förderkriterien zugrunde:

• die Relevanz des vorgeschlagenen Themas bzw. der begründbare Wert des Werks;

• die Erfahrung und die nationale bzw. internationale Reputation des Verlags;

• der Vermarktungsplan (Vertrieb und Werbung);

• ein angemessenes Verhältnis zwischen der beantragten Förderung und den Gesamtkosten des Projekts bzw. dessen anvisierten Auflagenhöhe.

 

WICHTIG: Ein Verlag kann pro Auswahl-Session die Förderung von höchstens 3 Projekten beantragen.

 

Termine und Fristen:

Für aktuelle Informationen zu den jeweiligen Einreichungsfristen und Sitzungsterminen besuchen Sie bitte unsere Website www.cennac.ro.

WICHTIG: Der im Antrag angegebene Erscheinungstermin der Arbeit muss mindestens 4 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist liegen. 

 

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

• das ausgefüllte Formular des Förderantrags;

• ins Englische oder Rumänische übersetzte Kopien von rechtsgültigen Lizenzverträgen für Texte, Abbildungen usw.;

• eine ins Englische oder Rumänische übersetzte und beglaubigte Bescheinigung der steuerlichen Erfassung;

• eine ins Englische oder Rumänische übersetzte und beglaubigte Unbedenklichkeitsbescheinigung;

• ins Englische oder Rumänische übersetzte Vorstellungen der im Herausgabeprojekt mitwirkenden Autoren;

• ein Prüfexemplar eines unlängst publizierten Albums oder Bandes sowie ein aktueller Verlagskatalog.

 

WICHTIG: Unvollständige Bewerbungsunterlagen sowie per Fax oder E-Mail oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. (Es gilt das Datum des Poststempels).

 

Kontakt:

Rumänisches Kulturinstitut

Aleea Alexandru nr. 38, Sector 1

011824 Bukarest

RUMÄNIEN

E-mail: publishingromania@icr.ro

www.cennac.ro

www.icr.ro

 

Endgültige Bedingungen:

Die vollständigen Förderanträge werden bearbeitet vom PUBLISHING ROMANIA-Ausschuss.

Die Sachbearbeitung eröffnet das Finanzierungsverfahren erst nach der grundsätzlichen Bewilligung durch den Vorstand des ICR. Das Entscheidungsverfahren der Publishing Romania-Jury ist vertraulich und bedarf nicht der Rechtfertigung. Mit der vertraglichen Annahmeerklärung der Förderung verpflichtet sich der Bewerber dazu, die Förderbedingungen einzuhalten, im Impressum das Rumänische Kulturinstitut als Förderer zu nennen und das Logo des ICR abzudrucken. In diesem Sinne wird der Verlag gebeten, die visuelle Identität bzw. das Logo des ICR unter dem Stichwort Media-Ressourcen unter folgender Webadresse http://www.icr.ro/bucuresti/identitatevizuala/ nachzuschlagen.

 

Sektion 2. Herausgabe von Rumänienstudien-Zeitschriften oder von Sonderheften oder thematischen Ausgaben, die der rumänischen Kultur und Zivilisation gewidmet sind

Das Programm fördert die Herausgabe von Rumänienstudien-Zeitschriften oder von Sonderheften und thematischen Ausgaben, die der rumänischen Kultur und Zivilisation gewidmet sind, die das allgemeine Interesse der fremdsprachigen Publikationen an der rumänischen Kultur zu steigern vermögen. 

 

Allgemeine Förderbedingugen

Förderberechtigt sind ausländische Kultur-, Kunst- und Wissenszeitschriften sowie fremdsprachige Zeitschriften im Ausland mit ausgeprägtem Interesse für den Bereich der Rumänienstudien. 

 

Förderfähige Kosten

Gefördert werden bis zu 75% der Kosten für die nach üblichen Tarifen errechneten Autorenund Übersetzerhonorare sowie der entsprechenden Druckkosten (Druck, Satz, Gestaltung, Grafik, Lektorierung, Papier usw.), ohne dass der Gesamtbetrag der Förderung jedoch 8.000,- EUR überschreitet. 

Förderfähig sind nur Projekte, die im Auswahlverfahren mindestens 60 Punkte von 100 möglichen erzielen.

 

Der Förderbetrag wird im Verhältnis zum Projektbudget festgelegt, das vom Bewerber unter verbindlicher Angabe der detaillierten Kostenkalkulation vorgelegt wird.

 

Die geförderten Projekte erhalten eine einmalige Zahlung vom Rumänischen Kulturinstitut (ICR) erst nach Vorlegung von:

• der im Förderungsvertrag genannten Anzahl an Belegexemplaren, die im Impressum das Rumänische Kulturinstitut als Förderer nennen und das Logo des ICR abdrucken. In diesem Sinne wird der Verlag gebeten, die visuelle Identität bzw. das Logo des ICR unter dem Stichwort Media- Ressourcen unter folgender Webadresse http://www.icr.ro/bucuresti/identitate-vizuala/ nachzuschlagen.

• Rechnungen und Bankbelege (Kontoauszüge), welche die jeweiligen Auszahlungen während der Gültigkeitsdauer des Fördervertrags nachweisen.

 

Das Rumänische Kulturinstitut (ICR) erstattet keine Beträge, die durch den Verlag vor dem Zeitpunkt der Förderantragstellung oder nach dem vereinbarten Erscheinungsstermin ausgezahlt worden sind.

 

Nicht förderberechtigt durch PUBLISHING ROMANIA sind:

• Sonderhefte oder -ausgaben, welche die „Allgemeinen Förderbedingungen” nicht erfüllen;

• sonstige Kosten wie Aufwendungen, Betriebskosten, Gehälter, allgemeine Ausgaben der Verlage;

• Werke, die der politischen oder religiösen Parteilichkeit entspringen;

• Rassen- und Geschlechtsdiskriminierung bzw. menschenrechtsverletzende Überzeugungen verbreitende Werke.

 

Dem Auswahlverfahren liegen folgende Förderkriterien zugrunde:

• die Qualität der Publikation (das nationale und internationale Prestige und die Erfahrung der Publikation, das Anspruchsniveau der bisherigen Herausgebertätigkeit);

• die inhaltliche Relevanz des Sonderheftes/ der Sonderausgabe angesichts der internationalen Förderung der rumänischen Kultur (je nach Anspruchsniveau von Thematik und Inhalt, Autoren- Rating usw.);

• der Vermarktungsplan (Vertrieb und Werbung);

• ein angemessenes Verhältnis zwischen der beantragten Förderung und den Gesamtkosten des Projekts bzw. der anvisierten Auflagenhöhe der Publikation;

 

Bewerbungsfristen:

Für aktuelle Informationen zu den jeweiligen Sitzungsterminen besuchen Sie bitte unsere Website www.cennac.ro.

 

WICHTIG: Der im Antrag angegebene Erscheinungstermin der Publikation muss mindestens 4 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist liegen.

 

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

• ein ausgefülltes Antragsformular;

• ins Englische oder Rumänische übersetzte Kopien von rechtsgültigen Lizenzverträgen für Texte, Abbildungen usw.;

• eine ins Englische oder Rumänische übersetzte und beglaubigte Bescheinigung der steuerlichen Erfassung;

• eine ins Englische oder Rumänische übersetzte und beglaubigte Unbedenklichkeitsbescheinigung;

• eine auf Englisch oder Rumänisch verfasste Vorstellung der im Projekt mitwirkenden Autoren (oder des Autorenteams);

• ein ausführlicher Lebenslauf des Chefredakteurs;

• ein Verzeichnis der bereits herausgegebenen Sonderhefte und -ausgaben;

• Prüfexemplare der beiden letzten Ausgaben der Publikation.

 

NOTA BENE: Unvollständige Bewerbungsunterlagen sowie per Fax oder E-Mail oder nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. (Es gilt das Datum des Poststempels).

 

Kontakt:

Rumänisches Kulturinstitut

Aleea Alexandru nr. 38, Sector 1

011824 Bukarest

RUMÄNIEN

E-mail: publishingromania@icr.ro

www.cennac.ro

www.icr.ro

 

Endgültige Bedingungen:

Die vollständigen Förderanträge werden bearbeitet vom PUBLISHING ROMANIA-Ausschuss.

Die Sachbearbeitung eröffnet das Finanzierungsverfahren erst nach der grundsätzlichen Bewilligung durch den Vorstand des ICR. Das Entscheidungsverfahren der Publishing Romania-Jury ist vertraulich und bedarf nicht der Rechtfertigung. Mit der vertraglichen Annahmeerklärung der Förderung verpflichtet sich der Bewerber dazu, die Förderbedingungen einzuhalten, im Impressum das Rumänische Kulturinstitut als Förderer zu nennen und das Logo des ICR abzudrucken. In diesem Sinne wird der Verlag gebeten, die visuelle Identität bzw. das Logo des ICR unter dem Stichwort Media-Ressourcen unter folgender Webadresse http://www.icr.ro/bucuresti/identitatevizuala/ nachzuschlagen.

 

Rumänisches Kulturinstitut

Aleea Alexandru nr. 38, Sector 1

011824 Bukarest

RUMÄNIEN

 

 

¹ Unter „rumänischen Autoren” versteht man alle Autorinnen und Autoren, die eine gültige rumänische

Staatsbürgerschaft oder Rumänisch als Muttersprache haben, bzw. solche, die in Rumänien gebürtig sind.

² Als zur rumänischen Kultur gehörend gelten auch die Kultur der nationalen Minderheiten Rumäniens

sowie die Kultur der im Ausland lebenden rumänischsprachigen Gemeinschaften.

³ Als zur rumänischen Kultur und Zivilisation gehörend gelten auch die Kultur der nationalen Minderheiten

Rumäniens sowie die Kultur der im Ausland lebenden rumänischsprachigen Gemeinschaften.

4 Unter „rumänischen Autoren” versteht man alle Autorinnen und Autoren, welche eine gültige rumänische

Staatsbürgerschaft oder Rumänisch als Muttersprache haben, bzw. solche, die in Rumänien gebürtig sind.